Landratsamt Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Tel.: 08731 87-0
Fax: 08731 87-100
info@landkreis-dingolfing-landau.de
www.landkreis-dingolfing-landau.de
Anzeige eines Erdaufschlusses / einer Bohrung
nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Art. 30 Bayer. Wassergesetz (BayWG)
Hinweis:
Bitte für landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen nachfolgendes Formular verwenden => Anzeige Brunnenbohrung zur Bewässerung
Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.
Hinweise zum Datenschutz
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten vorbefüllt.
Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular, ausfüllen und ausdrucken.
Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?
Dann können Sie unter dem folgenden Link die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.
Druckversion herunterladen
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Einverständniserklärung bitte in unterschriebener Form einreichen!
Erlaubte Formate: pdf, png, jpeg, jpg, docx
Maximal erlaubte Dateigröße: 1 MB
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Falls nein: Baubegleitende Bauabnahme nach Art. 61 BayWG, durch privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft, zwingend erforderlich. Näheres folgt in der Bohrgenehmigung.
Erklärung bitte in unterschriebener Form einreichen!
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Angaben zur europäischen technischen Zulassung oder bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für das Ausbaumaterial oder Produktdatenblatt der Baustoffe
Angaben zum beauftragten privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft:
Angaben zum beauftragten Planungsbüro:
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Weitere Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich, können uns aber ggf. helfen, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten. Bitte geben Sie zusätzlich zur Datei an, um welche Art von Unterlage es sich handelt.
Es kann auch z.B. eine Kopie aus einem Stadtplan o.ä. verwendet werden!
Maximal erlaubte Dateigröße: je 1 MB
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Die ausführende Bohrfirma wird auf folgendes hingewiesen:
Die ausführende Bohrfirma wird mit folgendem beauftragt:
Folgende Hinweise werden beachtet:
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Bohranzeige, als auch sämtliche Unterlagen durch unseren amtlichen Sachverständigen des Wasserwirtschaftamts, auf Plausibilität sowie Einhaltung der in der Bohrgenehmigung erteilten Auflagen überprüft werden.
Die Bohrung(en) dürfen erst nach Erteilung der Bohrgenehmigung ausgeführt werden. Diese wird Ihnen spätestens 4 Wochen nach Einreichung der Bohranzeige per Post zugestellt.
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