Ärztliches Attest

zur Vorlage beim Landratsamt Dingolfing-Landau

leidet weder an einem körperlichen Gebrachen noch an einer Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte; auch eine Suchterkrankung liegt nicht vor.

Der/Die Patient/Patientin ist daher geeignet, die Heilkunde ohne Bestallung berufsmäßig auszuüben.