Ärztliches Attest
zur Vorlage beim Landratsamt Dingolfing-Landau
leidet weder an einem körperlichen Gebrachen noch an einer Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte; auch eine Suchterkrankung liegt nicht vor.
Der/Die Patient/Patientin ist daher geeignet, die Heilkunde ohne Bestallung berufsmäßig auszuüben.